"Hotel am Bahnhof" Boutique-Hotel, Kunibertistr. 40, 45657 Recklinghausen, Telefon: 02361/ 90 90 11 -- ec-cash -- visa card -- master-card-Akzeptanz

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 Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.    Abschluss des Vertrages

a.Zwischen dem Gast und dem Hotel am Bahnhof kommt ein Vertag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Leistungen bestellt und vom Hotel am Bahnhof zugesagt wurden. Das Gleiche gilt, wenn das Hotel am Bahnhof Reservierungen schriftlich bestätigt und eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgte.

b.Wird für die Reservierung vom Hotel am Bahnhof eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.

c.Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt hierfür von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.

d.Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.

e.Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem Hotel am Bahnhofbis 3 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Anzahlt und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen.

                  Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.

f. Die Überlassung von Räumen, Vitrinen und sonstige Flächen erfolgt entgeltlich. Die        

             Überlassung derselben an Dritte ist nur mit Zustimmung durch das Hotel am Bahnhof

            zulässig

 

  1. An- und Abreise

a.         Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages                                                                                                                                                                                                                                                                          möglich  und die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muß bis 10:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.

Weekend-Check-out bis 12:30 Uhr, Abreisetag Freitag – Sonntag.

b.         Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr wochentags soll der Gast dies dem Empfang mitteilen

c.         Die Anreise bei reservierten  Zimmern muss bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Geschieht des nicht, kann das Hotel am Bahnhof über die Zimmer anderweitig verfügen, sofern mündlich oder fernmündlich keine anderer Anreisetermin besprochen wird. Ausgenommen hiervon sind: Reservierungen, die vorausbezahlt sind.

 

  1. Leistungen

a.         Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den Prospektangeben oder den getroffenen Vereinbarungen.

b.         Die im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Hotel am Bahnhof berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz  anzupassen.

c.         Die Kurtaxe ist nicht Bestandteil des Hotel- und Arrangementpreises.

d.         Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, wird ein Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter erhoben, der auf der Basis Stundenlohn + Nebenkosten + ggf. Nachtarbeitszuschlag berechnet wird.

 

  1. Zahlung

a.         Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen bei Anreise fällig, andernfalls mit der Abreise des Gastes.

b.         bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann das Hotel am Bahnhof eine Zwischenrechnung erstellen.

c.         Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiter Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel am Bahnhof vorbehalten.

d.         Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass das Hotel am Bahnhof eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.

e.         Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.

 

  1. Stornierungen

a.         Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich: 

Logis bis 4 Personen

Hotelzimmer: eine Stornierung ist bis zum 2. Tag vor der Anreise kostenlos  möglich. Bei Stornierungen nach dem 2. Tag vor der Anreise oder im Falle des Ausbleibens des Gastes, wird der Preis für die erste Übernachtung fällig. Ausgenommen hiervon sind die Zeiten einer Messe oder sonstiger Großveranstaltungen in der Region. In diesen Zeiten ist eine Stornierung lediglich bis zum 30. Tage vor der Anreise kostenlos, andernfalls berechnet das Hotel am Bahnhof  80 % des Logisbedarfes für den gebuchten Zeitraum.

b.         Logis ab 5 Personen (Gruppen-Arrangement). Eine Stornierung ist kostenlos,

wenn sie bis zum 30. Tag vor der Anreise erfolgt. Erfolgt die Stornierung bis zum 20. Tag vor der Anreise, werden 20 % des Logis- bzw. Arrangementpreises, und bei einer solchen bis zum 10. Tage 80 % desselben und bei einer solchen bis 3 Tage vor der Anreise 90 % des Logis- bzw. Arrangementpreises fällig.

c.         Umfasst die Reservierung mehr als 200 Logisnächte, so verlängern sich die vorstehenden Fristen um jeweils 5 Tage.

d.         Veranstaltungen: Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Gültigkeit:

über 30 Tage: Berechnung der Bereitstellungskosten entfällt,

29. bis zum 15. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten,

14. bis zum 8. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 33 % des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl,

            7. bis 3. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 66 % des

            entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt                                             

            war, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl,

binnen 72 Stunden: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 80 % des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl.

 

  1. Haftung

a.         Der Gast oder der Veranstalter haften dem Hotel am Bahnhof für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.

b.         Hotel am Bahnhof haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Hotel am Bahnhof  bemüht sich in diesen Fällen um

Eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

c.         Hotel am Bahnhof haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 Euro); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 800 Euro, es sei denn, Hotel am Bahnhof oder seinem personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Hotel am Bahnhof gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung gegeben.

d.         Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung vom Hotel am Bahnhof wird ausgeschlossen.

 

  1. Kündigung

a.         Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel am Bahnhof ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

b.         Hat das Hotel am Bahnhof begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder inneren Unruhe kann das Hotel am Bahnhof das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.

c.         Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung des Hotels am Bahnhof in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Hotel am Bahnhof der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.

 

  1. Sonstiges

a.         Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Hotel am Bahnhof und gegen Berechnung es Zuschlages mitgebracht werden. In öffentlichen Räumen, wie Frühstücksräume dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.

b.Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.

c.Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.

d.Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht um Tischschmuck handelt.

 

  1. Allgemeines

a.Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

b.Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel am Bahnhof schriftlich bestätigt worden sind.

c.Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels als vereinbart.

d.Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültigen Regelung